Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) DFFV Digitaler Fitness Fachverlag GmbH, Otto-Hahn-Allee 16, 50374 Erftstadt (Nachfolgend DFFV genannt)

§ 1 Anwendungsbereich, Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der DFFV GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die DFFV GmbH mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die DFFV GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die DFFV GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Die DFFV GmbH geht ausschließlich Verträge mit Kunden ein, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
§ 2 Leistungen der DFFV GmbH, Bedingungen
(1) Die DFFV GmbH erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen im PR- und Verlagswesen. Zu den Dienstleistungen zählen Onlinemarketingmaßnahmen, das Verfassen sowie die Publikation journalistischer Fachartikel und die Erstellung und Veröffentlichung sogenannter Advertorials in hauseigenen Online-Fach-Magazinen.
(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die DFFV GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.
(3) Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Erreichen einer bestimmten medialen Reichweite. Von der DFFV GmbH gegebenenfalls veröffentlichte Mediadaten sind nicht bindend.
(4) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern der DFFV GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die DFFV GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch der DFFV GmbH unberührt.
(5) In Bezug auf die von der DFFV GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht die DFFV GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) Die DFFV GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Die von der DFFV GmbH in Aussicht gestellte Fristen zur Leistungserbringung sind nicht bindend und erfolgen stets unter dem Vorbehalt hinreichender Mitwirkungshandlungen des Kunden.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen der DFFV GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen der DFFV GmbH unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung von Gesetzes wegen dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) Die DFFV GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die DFFV GmbH ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat marktüblich zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(4) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird die DFFV GmbH dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(5) Die abzunehmende (Teil-)Leistung der DFFV GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung der DFFV GmbH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(6) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(7) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die die DFFV GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen der DFFV GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, gegebenenfalls unter der Zuhilfenahme von Zahlungsdienstleistern.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde der DFFV GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses wird auf Anforderung der DFFV GmbH überlassen.
(4) Die DFFV GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an die DFFV GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag zwischen der DFFV GmbH und dem Kunden hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit.
(2) Etwaige darüber hinaus gehenden freien Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die DFFV GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der DFFV GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei der DFFV GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung gegenüber der DFFV GmbH in Verzug, behält die DFFV GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. Besteht der Verzug des Kunden länger als 14 Tage, ist die DFFV GmbH danach zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.
3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der DFFV GmbH in Verzug, ist die DFFV GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die DFFV GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns/Unternehmers gegenüber der DFFV GmbH zu gewährleisten. Die DFFV GmbH behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Sofern der Kunde gegenüber der DFFV GmbH falsche Angaben (z.B. bei der Veröffentlichung eines Advertorials im Hinblick auf eigene Geschäfts- und Vermögensverhältnisse, Titel, Ausbildungen, etc.) hinterlegt, ist die DFFV GmbH berechtigt, die jeweilige Veröffentlichung im jeweiligen Medium ersatzlos zurückzuziehen. Der Vergütungsanspruch der DFFV GmbH bleibt in diesem vollständig bestehen. Der Kunde stellt der DFFV GmbH von allen aufgrund falscher Tatsachenbehauptungen entstandenen oder noch entstehenden Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
(3) Sämtliche Inhalte der Zusammenarbeit zwischen der DFFV GmbH und dem Kunden unterliegen dem gegenseitigen Stillschweigen und dürfen Dritten nicht offenbart werden. Davon ausgenommen sind Verpflichtungen gegenüber Hoheitsträgern, Behörden, Gerichten und Organen der Rechtspflege. Der Kunde hat insoweit involvierte Drittdienstleister/Subunternehmer entsprechend zu verpflichten. Bei Verstößen gilt eine angemessene und im Einzelfall von der DFFV GmbH zu bestimmende Vertragsstrafe, höchstens jedoch 15.000,00 Euro, als verwirkt.
§ 9 Nutzungsrechte, Schutzrechte Dritter
(1) Der Kunde erhält ein eigenes Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung an der jeweiligen Auftragsarbeit durch die DFFV GmbH auf Anfrage und nach vorheriger Prüfung und Genehmigung durch die DFFV GmbH, insbesondere im Hinblick auf den vom Kunden verfolgten Nutzungszweck. Die DFFV GmbH wird ein entsprechendes Gesuch des Kunden nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes versagen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die DFFV GmbH auch zum Widerruf einer insoweit erteilten Genehmigung berechtigt.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die DFFV GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat. Bei Ratenzahlung gilt dies entsprechend.
(3) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(4) Der Kunde gewährleistet, dass der DFFV GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt die DFFV GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
(5) Die DFFV GmbH erhält an sämtlichen vom Kunden überlassenen Arbeitsmaterialien im Hinblick auf die Erreichung des Vertragszwecks ein einfaches, zeitlich und räumlich nicht beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.
§ 10 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der DFFV GmbH anderweitig eingeräumt.
§ 11 Haftung
(1) Die DFFV GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die DFFV GmbH nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet die DFFV GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der DFFV GmbH maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der DFFV GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist Köln.
AGB Stand: 01.08.2023